Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotels “Drei-Brüder-Höhe”
I. Geltungsbereich
1. Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden auf Beherbergung oder anderweitige Leistungen oder Lieferungen durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses dem vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.Rechnungen des Hotels sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 Prozent, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn die Rechnung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungszugang bezahlt worden ist.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
7. Im Falle von Zahlungsvergünstigungen, die ohne Rechtsanspruch hierauf seitens des Hotels jederzeit gewährt werden können, gelten diese nur dann als wirksam vereinbart, wenn der Kunde spätestens bei Abreise mittels Bar- oder EC-Karten-Zahlung leistet.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung/ Stornierung) / Nicht-Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen des Hotels
1. Ein sanktionsloser Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird diese nicht erteilt, gilt Ziffer IV.3.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Termin vereinbart wird bis zu dem der Kunde sanktionslos zurücktreten kann, erhebt das Hotel keine Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche, wenn der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktritt.
3. Steht dem Kunden kein sanktionsloses Rücktrittsrecht zu, gelten folgende pauschalisierte Schadenersatzansprüche des Hotels wegen Nichterfüllung als vertraglich vereinbart:
a) Bei Zimmerreservierungen:
- bis 56 Tage vor Anreise keine Kosten
- bis 30 Tage vor Anreise 30 %
- bis 15 Tage vor Anreise 50 %
- bis 7 Tage vor Anreise 65 %
- bis 00 Tage vor Anreise 80 %
des Zimmerpreises einschließlich vertraglich gebundener Verpflegungskosten.
b) Bei Anmietung von Veranstaltungsräumen:
- bis 56 Tage vor Termin keine Kosten
- bis 30 Tage vor Termin 20%
- bis 7 Tage vor Termin 40 %
- bis 00 Tage vor Termin 70 %
der Bereitstellungskosten in Prozent des erwarteten Umsatzes.
Hierbei errechnet sich der erwartete Umsatz wie folgt:
Vertraglich vereinbarter Mindestmenüpreis zzgl. Getränkepauschale x bestellte Personenzahl x Anzahl der Mahlzeiten.
c) Bei Durchführung von Seminarveranstaltungen:
- bis 56 Tage vor Anreise keine Kosten
- bis 30 Tage vor Anreise 30 %
- bis 15 Tage vor Anreise 50 %
- bis 7 Tage vor Anreise 65 %
- bis 00 Tage vor Anreise 80 %
des zuvor vertraglich vereinbarten Pauschalpreises der Seminarveranstaltung.
Ist ein solcher nicht vereinbart, gelten die pauschalisierten Sätze unter a) und b).
4. Bei den vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat das Hotel Einnahmen aus anderweitiger Vermietung/ Verwendung der Zimmer/ Räume anzurechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der unter 3. a) bis 3. c) pauschalisierte Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein sanktionsloses Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag sanktionslos zurückzutreten.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus IV.3.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgeld entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rügen des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit Wertsachen im Hotel- bzw. Zimmersafe aufzubewahren, Gebrauch zu machen. Als Haftungsobergrenze gelten als vereinbart:
- für eingebrachte Sachen: bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens €3.500
- für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu €800
- Höchstwert von € 3.500
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung nicht unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt weitergeleitet. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgeld die Nachsendung derselben.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, die Auftragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist grundsätzlich der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner der Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Das Hotel haftet nicht für Forderungen des Gastes zur Wahrung von Aufführungsrechten in Zusammenhang mit der Wiedergabe von musikalischen Werken durch den Gast/Veranstalter.
Wird auf Wunsch des Gastes/Veranstalters durch das Hotel die Bereitstellung musikalischer Werke gewünscht, stellt der Gast das Hotel gegenüber etwaige Forderungen der GEMA frei.
7. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Hotels ist die Wiedergabe von Musik ab 22.00 Uhr nicht erlaubt. Ist die Wiedergabe von Musik zwischen dem Gast und dem Hotel vertraglich vereinbart, so ist diese ab 01.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren